Wieder einmal wird sich die Bundesregierung bei einer Abstimmung in Brüssel enthalten. Die Ampelparteien sind uneins über das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD).
Die FDP-Minister für Finanzen und Justiz sehen zu hohe Haftungsrisiken für Unternehmen, der SPD-Arbeitsminister wollte ihre Zustimmung mit innerdeutscher Entbürokratisierung doch noch erkaufen.
Zwar verlängert ein Verzicht auf die europäische Lieferkettenregelung die ungleichen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen, weil mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hierzulande strengere Regeln gelten. Aber ein schlechtes Gesetz durchzuwinken, um anschließend die Berichtspflichten national zu entbürokratisieren, wäre kein gutes Risikomanagement gewesen.
Es schadet weniger, wenn die deutsche Enthaltung Nachverhandlungen erzwingt. Denn viele Betriebe im Straßengüterverkehr würden es nicht überleben, wenn Umweltverbände aus Emissionsgründen gegen ihre Lkw-Flotten klagten. Die hiesigen Abläufe im Berichtswesen sollte die Bundesregierung trotzdem direkt entschlacken.
Neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt bereits die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Berlin bis Juni zum deutschen Gesetz machen muss. Sie schafft eindeutige Standards und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern zur Sorgfalt. Das genügt, bis es eine bessere EU-Lieferkettenrichtlinie gibt.