Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Markteinführung klimaneutral hergestellter synthetischer Kraftstoffe beschleunigen. Dafür hat es nun einen Gesetzentwurf zur „steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen“ (E-Fuels-only-Gesetz) in die Verbändeanhörung gegeben. Diese Maßnahme soll die Förderung der Elektrifizierung im Verkehrssektor ergänzen. Geplant ist, die Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, die für Elektrofahrzeuge gelten, auch auf E-Fuels-only-Fahrzeuge auszuweiten. Voraussetzung sei, dass die zuständige Verkehrsbehörde diese als klimaneutral einstuft. Dasselbe soll für Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer gelten. Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2039 vorgesehen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2042.
DSLV vermisst HVO100 und Erdgas
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik kritisiert, dass bei dem Gesetzentwurf nicht auch andere Kraftstoffe berücksichtigt wurden, die auf Grundlage von Bio-Abfällen hergestellt werden, also HVO100, Bio-Erdgas (CNG) und Bio-Flüssigerdgas (LNG). Diese zu vernachlässigen, betrachtet der Verband als Problem, „da die im Gesetz benannte E-Fuels-only-Fahrzeugkategorie derzeit noch in Planung, aber noch nicht vollständig umgesetzt ist“.
Im März 2023 hätten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung darauf geeinigt, eine solche Kategorie zu schaffen. Damit soll festgelegt werden, welche Faktoren ein Verbrennerfahrzeug erfüllen müsse, um als Null-Emissions-Fahrzeug deklariert zu werden. Der Prozess zur Schaffung dieser Kategorie sollte bis Herbst 2024 abgeschlossen sein, es sei jedoch unklar, ob die Automobilindustrie eine solche Fahrzeugkategorie entwickeln werde.