Ein elektrischer Lkw von MAN und eine Ladesäule sind bei einem Pressegespräch zum Startschuss für einen öffentlichen Ladepark für Nutzfahrzeuge an der Allianz-Arena zu sehen.

Bild: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

EU-Kommission: Mautbefreiung soll verlängert werden

12.03.2025

Bis Ende dieses Jahres müssen Transportunternehmen keine Maut bezahlen, wenn sie mit klimafreundlichen E-Lkw unterwegs sind. Die EU-Kommission plant, diese Frist zu verlängern. Auch an die CO₂-Flottengrenzwerte will sie ran. Ein entsprechender Aktionsplan wird an diesem Mittwoch vorgestellt.

Die Europäische Kommission will die Mautbefreiung für E-Lkw über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängern. Das schreibt sie in ihrem „Aktionsplan für den europäischen Automobilsektor“, den sie an diesem Mittwoch in Brüssel präsentiert. Dafür muss die Eurovignettenrichtlinie geändert werden. Diese sieht bisher die vollständige Mautbefreiung für den Teilmautsatz Infrastruktur nur noch bis Ende dieses Jahres vor. Ab 1. Januar 2026 erlaubt die Richtlinie dann eine Befreiung um 75 Prozent. Auf Initiative des DSLV hatte sich der europäische Spediteursverband Clecat für die Änderung starkgemacht. Die Kommission will die Änderung der Eurovignettenrichtlinie im zweiten Quartal 2025 angehen.

Darüber hinaus plant die EU-Kommission Hilfen zum Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge in Depots und entlang wichtiger Autobahnkorridore. Dies sei ein wichtiges Handlungsfeld. Für den Bau der Infrastruktur stünden in den Jahren 2025 und 2026 bereits 570 Millionen Euro im Rahmen der AFIR zur Verfügung. Sie verspricht, mit den Mitgliedsstaaten eine „Initiative für einen sauberen Verkehrskorridor“ aufzusetzen, um den schnellen Ausbau von Ladeinfrastruktur für Lkw im europäischen TEN-T-Netz voranzutreiben. Darin enthalten sein sollen auch städtische Knotenpunkte und ihre multimodalen Frachtdrehscheiben.

Die Initiative ist Teil eines sogenannten Werkzeugs zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit, der im Wettbewerbskompass vorgestellt wurde, wie es in dem Aktionsplan heißt. Dabei geht es unter anderem um die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Finanzierung und die Verknüpfung mit Netzbereichen gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Laut Plan soll das erste Ergebnis bereits 2025 erzielt werden.

Ein wichtiger Teil des Aktionsplans betrifft die Hersteller von Fahrzeugen, darunter auch die von schweren Nutzfahrzeugen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits angekündigt, die CO₂-Flottengrenzwerte lockern zu wollen. Im Aktionsplan kündigt die Kommission nun an, dass Unternehmen anstelle einer jährlichen Einhaltung der Grenzwerte die Ziele in einem oder zwei Jahren überschreiten dürfen. Dafür müssen sie diese in einem anderen Jahr durch überdurchschnittliche Leistungen ausgleichen. Die Lockerung werde dazu beitragen, dass die Industrie weiterhin investieren kann, ohne das Gesamtambitionsniveau der Ziele für 2025 zu senken.

Die Kommission will laut Aktionsplan die Arbeiten an der geplanten Überprüfung der Flottengrenzwerte beschleunigen. „Der Straßenverkehr verursacht rund ein Viertel der Emissionen in Europa“, heißt es im Aktionsplan. Die Transformation hin zu einer sauberen Mobilität auf der Straße wird durch die CO₂-Flottengrenzwerte für neue Autos, leichte und schwere Nutzfahrzeuge unterstützt. Derzeit führen auf Europas Straßen knapp 6 Millionen emissionsfreie Fahrzeuge. Doch ein erheblicher Anstieg der Zahlen sei notwendig, um die Klimaziele 2035 und 2040 zu schaffen.

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