Im November 2023 wurde eine Veränderung der Taxonomieverordnung von der EU-Kommission bekanntgegeben. Nun gibt es dazu bereits einen Prüfungsantrag von Umweltverbänden.
Die Taxonomieverordnung legt technische Kriterien fest, unter denen Aktivitäten von Luft- und Schifffahrtbetreibern mit einem grünen Investitionslabel gekennzeichnet werden dürfen. Die Kennzeichnung soll Unternehmen und Bürgern veranschaulichen, welche Projekte klimafreundlich sind und sich für nachhaltige Investitionen im Sinne der Umwelt eignen.
Laut den Umweltverbänden, sind die Kriterien für das grüne Label zu schwach und dieses sei zu einfach zu erlangen. Es würden damit Flugzeugmodelle als nachhaltig eingestuft, die einen hohen Treibstoffverbrauch haben, sowie Kreuzfahrtschiffe, die mit flüssigem Erdgas betrieben werden. Beides seien klimaschädliche Technologien und deshalb nicht als nachhaltig einzustufen.
Die EU-Kommission hat nun 16 Wochen Zeit, um auf den Prüfungsantrag einzugehen. Sollte die Kommission dem Antrag nicht folgen, möchten die Umweltverbände eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.