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Nachhaltigkeits-Regulierungen in der Logistik: Was Unternehmen 2025 wissen müssen

09.01.2025

Immer striktere Nachhaltigkeits-Regulierungen verlangen von Unternehmen der Transport- und Logistikbranche zunehmend ambitionierte Dekarbonisierungsziele und präzise Nachweise über die Reduktion von CO2-Emissionen. Wir beleuchten für Sie fünf wichtige Richtlinien für den EU-Raum, die Entscheider 2025 unbedingt im Blick haben sollten. Ein Gastbeitrag von Björn Maatz, Content Strategist bei shipzero.

1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Worum geht es?
Die CSRD baut auf der Richtlinie zur Non-financial Reporting Directive (NFRD) auf und führt verpflichtende Berichtsanforderungen über Nachhaltigkeitsmaßnahmen nach EU-Standards ein. Sie verlangt einen ganzheitlichen Berichtsrahmen innerhalb der Kategorien Environmental, Social and Governance (ESG) und basiert größtenteils auf qualitativen Informationen wie:
• der Erklärung der Klimaschutzstrategie im Einklang mit dem globalen 1,5°C-Ziel und ihrer Verknüpfung mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell,
• Strategien und Maßnahmen wie ein internes System zur Bepreisung von CO2 und zur Förderung von Einsparungen,
• sowie erwarteten Auswirkungen physischer Risiken und klimabezogener Chancen.

Wen betrifft es?
Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 gilt die Reporting-Verpflichtung für alle Firmen, welche bereits die NFRD-Kriterien erfüllen. Ab 2026 müssen auch große Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2025 berichten, auf die zwei der drei folgenden Kriterien zutrifft: mehr als 250 Mitarbeitende, mindestens 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Ein Jahr später sind dann auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen.


Aktueller Stand:
Die CSRD sollte bis zum 6. Juli 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

2. Green Claims Directive

Worum geht es?
Die Richtlinie tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und soll irreführende Umweltbehauptungen („Greenwashing“) wie „CO2-neutral“ und „emissionsfrei“ gegenüber Konsument*innen verhindern. Unternehmen müssen dann ihre grünen Versprechen wissenschaftlich fundiert belegen.

Wen betrifft es?
Unternehmen, die in der EU tätig sind oder in der EU ansässige Konsumenten umwerben. Firmen mit maximal 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz werden ab 2026 von der Green Claims Directive erfasst. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes, der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und der Verlust von Verbrauchervertrauen.

Aktueller Stand:
Die Gesetzgebung befindet sich in finalen Abstimmungen. Sie soll Anfang 2025 verabschiedet und dann innerhalb eines Jahres in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

3. ReFuelEU Aviation

Worum geht es?
Die EU-weite Verordnung verpflichtet die Luftfahrtindustrie ab dem 1. Januar 2025, nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) schrittweise einzusetzen, um die globalen CO₂-Emissionen zu reduzieren. Dann müssen die Airlines mindestens zwei Prozent ihres Treibstoffbedarfs im Euro-Raum mit SAF decken. Bis 2050 ist in einem Mass-Balancing-Ansatz ein schrittweiser Anstieg auf 70 Prozent vorgesehen.

Die Luftfracht ist traditionell der emissionsintensivste Bereich der Logistik. SAF sind derzeit die aussichtsreichste Option für das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen, da die Elektrifizierung von Flugzeugen für den Gütertransport infrastrukturell und wirtschaftlich kaum umsetz- und skalierbar ist.

Wen betrifft es?
Fluggesellschaften und Kraftstofflieferanten in der EU – maßgeblich sind Flüge innerhalb beziehungsweise Interkontinental-Flüge mit Start in der EU. Die Mitgliedstaaten legen Geldbußen für die Nichteinhaltung fest und sind für deren Durchsetzung verantwortlich.

EU-Flughäfen mit einem Passagieraufkommen von über 800.000 Passagieren oder einem Frachtvolumen von mehr als 100.000 Tonnen pro Jahr müssen die Betankung von SAF ermöglichen (Ausnahmen gelten für kleine, abgelegene Flughäfen). Idealerweise sollten sie auch eine alternative Versorgung am Boden zum Beispiel mit Strom oder Wasserstoff einrichten.

Aktueller Stand:
Nach Angaben der International Air Transport Association (IATA) betrug der Anteil von SAF an der globalen Flugkraftstoffproduktion im Jahr 2024 rund 0,3 Prozent – die europäischen Carrier müssten ihre Quote somit fast um den Faktor 7 steigern, um den gesetzlichen Bestimmungen der ReFuelEU Aviation zu entsprechen.

Um die Netto-CO₂-Emissionen der Luftfahrt bis 2050 auf null zu reduzieren, sind laut IATA zwischen 3.000 und 6.500 neue Anlagen zur Produktion erneuerbarer Kraftstoffe erforderlich. Der durchschnittliche jährliche Investitionsbedarf wird auf rund 128 Milliarden US-Dollar geschätzt.

4. FuelEU Maritime

Worum geht es?
Diese EU-weite Regelung tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im maritimen Sektor bis 2050 um 80 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2020 zu senken. Seefracht macht rund drei Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen aus.
Schiffseigentümer und -betreiber müssen künftig zunehmend Schweröl durch sauberere und deutlich teurere Kraftstoffe wie Liquified Natural Gas (LNG), Bio-Schiffsdiesel auf der Basis von Used Cooking Oil (UCO) oder tierischen Fettabfällen und E-Methanol für Frachtschiffe mit mehr als 5.000 BRZ (Bruttoraumzahl) ersetzen.

Wen betrifft es?
Reeder, Betreiber und Schiffskraftstoffanbieter in der EU. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen und Handelsbeschränkungen für nicht-konforme Schiffe in EU-Häfen.

Aktueller Stand:
Der Wechsel zu alternativen Kraftstoffen erfordert hohe Investitionen in die Schiffsflotte und Infrastruktur der Häfen. Diese Kosten werden von den Reedereien über steigende Frachtraten umgelegt. Mehrere Container-Linienreedereien haben eine Erhöhung ihrer entsprechenden Ratenzuschläge zum 1. Januar 2025 angekündigt.

Bei den benötigten alternativen Kraftstoffen zeichnet sich eine akute Unterversorgung ab: Grund dafür ist die zunehmende Konkurrenz um Biodiesel und synthetische klimaneutrale Kraftstoffe mit anderen Verkehrsträgern.

5. CountEmissionsEU

Worum geht es?
Diese geplante EU-Verordnung standardisiert die Berechnung und Berichterstattung von CO₂-Emissionen in der Logistikbranche und schafft Vergleichbarkeit. Das europäische Messsystem basiert auf der Norm ISO 14083.

Wen betrifft es?
Spediteure, Verlader und andere Akteure der Logistikkette, die Emissionen berechnen oder berichten müssen. Fehlende Konformität könnte zu Vertragsstrafen oder Ausschlüssen aus Ausschreibungen führen.

Aktueller Stand:
Die Einführung ist für 2025 vorgesehen, derzeit befindet sich die Verordnung in Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene. Details zur Methodik orientieren sich an der etablierten Norm ISO 14083 inklusive vorgeschriebener Einbindung von Primärdaten.

Fazit

Die wachsenden regulatorischen Anforderungen sind eine Herausforderung, aber auch eine Chance für die Logistikbranche, sich als Vorreiter im Klimaschutz zu positionieren. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Strafen und stärkt gleichzeitig seine Wettbewerbsfähigkeit.

shipzero unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, indem wir Lösungen für präzise Emissionsmessungen und -reduktionen bereitstellen. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft.

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