Seit dem Neujahrstag sollten große Unternehmen in Deutschland die Datenerfassung gemäß den Vorgaben der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfüllen. Mit dem Jahreswechsel gelten ihre Bestimmungen für alle Unternehmen in der Europäischen Union, die über mehr als 250 Beschäftigte verfügen und eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro oder einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro überschreiten; Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden können einen Aufschub der Datenerfassungspflicht bis zum 1. Januar 2027 erhalten.
Die CSRD ist ein wesentlicher Bestandteil des Green Deal der EU als Transformationsprogramm für Wirtschaft und Klima. Sie soll dazu beitragen, dass sich Unternehmen in ihrer langfristigen Strategie neben finanziellen Erfordernissen auch an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren, und verpflichtet die Firmen zu einem systematischen Risikomanagement in allen drei Bereichen. Dazu ergänzt sie den Lagebericht als Unternehmensbilanz um einen Nachhaltigkeitsbericht, der unter anderem direkte und indirekte Treibhausgasemissionen aus der Geschäftstätigkeit sowie den Umgang mit internen und externen Beschäftigen in der eigenen Wertschöpfungskette dokumentiert. Für die Transportbranche ist dabei vor allem der Treibhausgasausstoß auf Sendungsebene relevant: Auftraggeber müssen ihn seit diesem Jahr über alle Verkehrsträger hinweg als Scope-3-Emissionen außerhalb ihres eigenen Unternehmens nachweisen.
In Deutschland ist das nationale Gesetz zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie nach dem Aus der Ampelkoalition noch nicht rechtskräftig verabschiedet, deshalb hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik gestartet. Rechtsexperten empfehlen betroffenen Unternehmen dennoch, die Datenerfassung ab dem ersten Tag der vorgesehenen Gültigkeit vorzunehmen, weil davon auszugehen sei, dass eine neue Bundesregierung die CSRD rückwirkend zum Jahreswechsel in Kraft setzen werde. Verzögerungen im deutschen Verfahren dürften nicht als Scheitern der Gesetzgebung ausgelegt werden. (loe)