Mit zwei neuen Verordnungen soll die Schifffahrt in der EU sicherer und sauberer werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder einigten sich am Dienstagabend auf Überarbeitungen der sogenannten Flaggenstaatpflichten sowie der sogenannten Hafenstaatkontrolle, wie die Staaten mitteilten. Die überarbeiteten Richtlinien schafften ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung einer hohen Qualität der Schifffahrt und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schifffahrtssektors. Gleichzeitig würden angemessene Kosten für die Betreiber und die Verwaltungen der Länder aufrechterhalten, hieß es in der Mitteilung.
Ein Flaggenstaat ist der Staat, in dem das Schiff registriert und nach dessen Recht es tätig ist. Dieser ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Regeln der Weltschifffahrtsorganisation IMO. So sollen etwa diese Staaten künftig gewährleisten müssen, dass die Schiffe angemessen überprüft werden, hieß es von den Ländern. Auch sollen die im Auftrag des Staates tätigen anerkannten Organisationen angemessen überwacht werden. Digitale Lösungen sollen stärker genutzt werden.
Die Hafenstaatkontrolle ist ein System zur Überprüfung ausländischer Fracht- oder Fahrgastschiffe in Häfen. Mit den Kontrollen soll überprüft werden, ob Besatzung und Schiff den internationalen Regeln entsprechen. Mit der nun beschlossenen überarbeiteten Richtlinie sollen unter anderem größere Fischereischiffe, ihre Crew und die Umwelt etwa durch neue, freiwillige Inspektionsregeln geschützt werden, hieß es von den Ländern.
Grundlage der Verhandlungen waren Gesetzesvorschläge der EU-Kommission. Die neuen Vorschriften müssen von den EU-Ländern und dem Parlament noch angenommen werden. Nach dem Inkrafttreten sollen die Staaten 30 Monate Zeit haben, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. (dpa/fw)