Die Europäische Kommission hat die Richtlinie für Nachaltigkeitsberichte von Unternehmen um konkrete Standards ergänzt.

Bild: Sakorn Sukkasemsakorn/iStock

Europäische Kommission gibt Standards für Nachhaltigkeitsberichte bekannt

19.08.2023

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht anzufertigen. Was in diesem erwähnt werden muss, wurde nun durch neue, europaweite Standards festgelegt.

Ende Juli hat die Europäische Kommission die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) veröffentlicht. Börsennotierte Unternehmen müssen bereits jetzt alle relevanten Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt dokumentieren und angeben. Das gilt für Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an geregelten Märkten in der EU zugelassen sind, sowie Mutterunternehmen großer Gruppen, die in einen eigenen Abschnitt ihres Managementberichts oder konsolidierten Managementberichts bestimmte Informationen angeben müssen.

Die Europäische Kommission hat nun die Richtlinie um Standards ergänzt, die vorgeben, welche Informationen im Bericht enthalten sein müssen. Die Berichte sollen demnach eine Beschreibung der zeitgebundenen Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, Angaben über möglicherweise vorhandene Anreizsysteme, ergriffene Maßnahmen des Unternehmens in Bezug auf negative Auswirkungen und der Erfolg dieser beinhalten, sowie weitere Angaben zur Wertschöpfungskette.

Die Berichtspflicht greift für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse ab dem 1. Januar 2024. Kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2026 nach dem neuen Standard berichten.

Lesen Sie auch „Nachhaltigkeitsberichte werden durch EU-Vorgaben komplex"

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel