Lkw-Fahrenden steht spätestens nach drei Wochen eine Unterkunft außerhalb der Fahrerkabine zu.

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Die soziale Seite der Nachhaltigkeit

17.04.2024

Mit der EU-Richtlinie CSRD geht Nachhaltigkeit über den Umweltschutz hinaus. Unternehmen müssen auch externe Mitarbeiter besser 
schützen – zum Beispiel Lkw-Fahrer.

Wenn Unternehmen künftig Bilanz ziehen, geht es ab dem kommenden Jahr zwar weiter um Zahlen, aber nicht nur um Finanzen und CO2-Emissionen. Die europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD verpflichtet Auftraggeber von Transporten künftig dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Arbeitsschutz und Menschenrechten nachweisen zu können. Dazu gehören auch „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, beispielsweise Lkw-Fahrer. Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen mit mehr als 750 Mitarbeitern bereits ab dem kommenden Jahr, einen Nachhaltigkeitsbericht anzufertigen.

In Deutschland ist die Richtlinie bisher noch nicht Gesetz geworden, bis zum 6. Juli muss dies aber passiert sein. Laut dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gibt es keine Alternative zur Umsetzung der EU-Richtlinie, da die Bundesrepublik Deutschland durch Unionsrecht zur Umsetzung der CSRD verpflichtet ist. Die Richtlinie müsse im Wesentlichen 1:1 umgesetzt werden, heißt es im Entwurf.

Welche Inhalte der Nachhaltigkeitsbericht enthalten muss, entscheidet sich für jedes einzelne Unternehmen mit einer Wesentlichkeitsanalyse. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit stellen Unternehmen dabei Kriterien und Bereiche auf, wie das eigene Wirtschaften die ökologische und soziale Umwelt beeinflusst; hinzu kommen externe Faktoren aus dem Umfeld des Unternehmens, die seine Geschäftstätigkeit beeinflussen. Anhand dieser Kriterien legen die Unternehmen fest, welche Themen ihr Nachhaltigkeitsbericht behandeln muss. Wesentlichkeitsanalyse und Bericht müssen künftig am Ende eines Geschäftsjahres von Wirtschaftsprüfern bestätigt werden. Bisher gibt es noch keine branchenspezifischen Empfehlungen dazu, welche Themen Speditionen als wesentlich einordnen sollten; es zeichnet sich aber ab, dass Transportdienstleistungen als zentrales Geschäftsmodell, sowohl im Hinblick auf Emissionen als auch auf die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern als externen Mitarbeitern, in der Wertschöpfungskette zu betrachten sind.

Elektronischer Bericht

Mit der neuen Gesetzgebung zur CSRD ändert sich auch das Format des Nachhaltigkeitsberichts; er muss künftig in elektronischer, maschinenlesbarer Form eingereicht werden. Die Aufgliederung in Kennzahlen soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu einer stärkeren Quantifizierung und besseren Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte führen.

Wie Spediteure einige der wesentlichen Daten für ihre Nachhaltigkeitsberichte erfassen und dokumentieren können, ist bislang noch unklar. In einem Entwurf der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) lassen sich die sogenannten Datapoints nachlesen, die künftig den elektronischen Bericht ausmachen sollen. Einige Punkte müssen mit Beschreibungen ausgefüllt werden (narrativ), bei anderen sind Schlagwortlisten und Ja-Nein-Antworten gefragt (semi-narrativ).

Welche der insgesamt 1.178 vorgeschlagenen Datapunkte tatsächlich in den Bericht eines Unternehmens einfließen müssen, ergibt sich dabei aus der Wesentlichkeitsanalyse. Zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflichten, die sich auch aus dem Lieferkettengesetz ergeben können, sollten Speditionen Datenpunkte aus den Themenfeldern Menschenrechte und Arbeitsschutz in ihren Bericht aufnehmen (Beispiele im Infokasten).

Bericht unterliegt Bilanzrecht

Der Nachhaltigkeitsbericht und die EU-Berichtsstandards werden erst Anfang Juli in deutsches Recht aufgenommen, deshalb besteht in Detailfragen noch Unklarheit über die genaue Ausgestaltung. Was allerdings bereits feststeht: Es werden deutlich mehr Daten als bisher in den Bericht einfließen müssen und bei falschen oder unvollständigen Angaben drohen dieselben Bußgelder wie im Bilanzwesen – laut dem Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes können diese bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen.

Inhalt steht – konkrete Umsetzung nicht

Das neue Berichtsformat soll Transparenz schaffen und die Unternehmen für alle drei Säulen der Nachhaltigkeit sensibilisieren, darunter auch das Themenfeld der sozialen Nachhaltigkeit. Als wesentlicher Bestandteil des EU Green Deal ist es richtungsweisend für die Transformation zu einer ressourcenschonenden Ökonomie, die sorgsam mit Mensch und Natur umgeht. Der Verzicht auf Detailregelungen stärkt in Verbindung mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zudem die Eigenverantwortung der Unternehmen für die Auswirkungen ihres Wirtschaftens. Neue Rechtsbegriffe wie Wesentlichkeit, Sorgfalt und Angemessenheit verunsichern aber insbesondere mittelständische Unternehmen. Vielen von ihnen ist bislang unklar, welche Daten sie über externe Arbeitnehmer in ihrer Lieferkette erfassen müssen und wie sie an diese gelangen können.

Speditionen, die dokumentieren möchten, dass sie sich um die faire Entlohnung der Lkw-Fahrer in ihrer Wertschöpfungskette bemühen, fehlt zum Teil der Zugang zu exakten Daten. Beispielsweise benötigen sie dafür auch die auf der Fahrerkarte registrierten Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie Grenzübertritten.

Wann Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD vorlegen müssen, hängt von ihrer Größe ab. In Firmen mit mehr als 750 Mitarbeitern beginnt die Datenaufnahme und Dokumentation bereits im Januar 2025. Ab 2027 stellt sich die Aufgabe dann Betrieben mit 250 Mitarbeitenden. Speditionen sollten sich spätestens jetzt fragen, welche Maßnahmen sie ergreifen werden, um auch die für sie so wesentlichen Lkw-Fahrer zu schützen. (fw)

Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern im ESRS-Modul S2 (Social)

Sind alle Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, die Aufgaben für das Unternehmen erfüllen, in den Bericht einbezogen? (semi-narrativ)

Wie werden Einblicke in die Perspektiven solcher Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette gewonnen, die besonders vulnerabel sein könnten? (narrativ)

Gibt es Richtlinien zum Schutz vor Vergeltung für Personen, die über das Hinweisgebersystem Bedenken oder Bedürfnisse äußern? (semi-narrativ)

Geplante oder laufende Maßnahmen zur Verhinderung, Abschwächung oder Behebung negativer Auswirkungen auf externe Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (narrativ)

(Quelle: Draft EFRAG IG 3 List of ESRS, S2)

Bildergalerie

  • Lkw-Fahrende haben nach einem Monat im Einsatz das Recht, nach Hause zu fahren.

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