Die Deutsche Umwelthilfe verzeichnet einen weiteren Erfolg vor Gericht.

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Niederlage vor Gericht: Ampel muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

18.05.2024

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Das Gericht kommt zu dem Schluss: Die gesetzlich festgelegten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. In erster Linie hat die DUH den Straßenverkehr im Visier.

Neue Niederlage für die Ampelkoalition im Ringen um den Klimaschutz: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter am Donnerstagabend - und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Eine wesentliche Forderung des Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Weitreichende Folgen möglich

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampelregierung haben – sofern es umgesetzt werden muss. Denn die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut am Zug. Doch noch hat sich die Bundesregierung nicht zu ihrem weiteren Vorgehen geäußert.

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22). Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

Erste Klage noch in Revision

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und errang im November 2023 einen Sieg. Damals urteilte das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht. (dpa/ben)

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