Schifffahrts- und Fluggesellschaften in der EU dürfen angesichts anderer Klimaschutzauflagen nicht noch durch eine Steuer auf Treibstoff belastet werden. Das meint der Dachverband der europäischen Handelskammern, Eurochambres. In einem Positionspapier zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie ruft Eurochambres die Mitgliedsstaaten auf, die Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung von Schiffstreibstoffen und Kerosin abzulehnen. Bisher müssen Airlines und Schiffsbetreiber in der EU keine solchen Abgaben zahlen.
Der Verband räumt ein, dass die derzeit geltende Energiesteuerrichtlinie von 2003 aktualisiert und zum Beispiel an neue Kraftstoffe angepasst werden müsse, die bisher nicht erfasst sind. Allerdings sollte es vermieden werden, „EU-Transportunternehmen und in letzter Konsequenz damit auch Unternehmen und Verbrauchern neue Steuern aufzuerlegen“, schreibt der Verband. „Besonders nicht in der aktuellen wirtschaftlichen Situation und angesichts der Tatsache, dass dies keine Auswirkung auf die Ziele zur Verminderung von Treibhausgasemissionen haben wird.“
Eurochambres argumentiert, dass Fluggesellschaften und Reedereien in Zukunft durch Vorgaben des EU-Klimaschutzpakets „Fit for 55“, zu dem auch die Reform der Energiesteuerrichtlinie gehört, ohnehin stärker belastet würden. Der Verband verweist auf die bereits von der EU beschlossene Einführung beziehungsweise Verschärfung des Emissionshandels im See- und Flugverkehr.
Neue Kraftstoffe sollen es richten
Im Gesetzgebungsverfahren befinden sich für beide Verkehrsträger zudem Vorgaben, künftig mehr klimafreundlichere Treibstoffe zu nutzen. Diese seien deutlich teurer und weniger gut verfügbar als die herkömmlichen fossilen Kraftstoffe. Die EU solle lieber die Entwicklung und Bereitstellung solcher alternativen Treibstoffe fördern.
„Die Ziele des europäischen Green Deal werden am Ende durch einen Umstieg auf nachhaltige Kraftstoffe erreicht werden, was bereits höhere Kosten für die Operateure mit sich bringen wird“, schreibt der Verband.