Auf Unternehmen aus u.a. der Stahlindustrie kommen neue Auflagen zu. (Foto: Niteenrk/iStock)

EU führt eine CO2-Abgabe auf Importe ein

01.03.2023

Industrieunternehmen in der EU sollen durch den Emissionshandel keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzauflagen haben. Dafür soll eine CO2-Abgabe auf Importe von bestimmten Waren sorgen. Offene Fragen in dem von Europäischem Parlament und EU-Staaten beschlossenen Gesetz sollen bei einer Revision 2027 beantwortet werden.

Auf Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Dünger, Zement, Strom, Wasserstoff sowie Eisen- und Stahlprodukte wie Schrauben oder Bolzen in die EU exportieren wollen, kommen neue Auflagen zu. Sie müssen ab dem 1. Oktober 2023 nachweisen, wie viel sie für das bei der Produktion freigesetzte Kohlendioxid bezahlt haben. Später sollen sie verpflichtet werden, die Differenz zum CO2-Preis zu zahlen, der bei der Produktion der Güter in der EU fällig würde.

Unterhändler von EU-Staaten und Europäischem Parlament haben sich auf ein Gesetz für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geeinigt, durch den die EU-Industrie vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Konkurrenz aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzauflagen geschützt werden soll. Möglichst bis 2030 soll die Grenzabgabe auf alle importierten Produkte erhoben werden, die bei der Herstellung in der EU dem Emissionshandel unterliegen würden. Im Gegenzug sollen EU-Unternehmen keine kostenlosen Emissionsrechte mehr erhalten. Ab wann das gilt, muss in den derzeit laufenden Verhandlungen über eine neue Emissionshandelsrichtlinie entschieden werden.

Ungeklärt ist bei CBAM auch noch, wie mit Exporten aus der EU umgegangen werden soll. 2027 soll das neue Gesetz überprüft werden.

DIHK fürchtet mehr Bürokratie beim Zoll

Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Exportwirtschaft zu wahren, plädiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dafür, EU-Unternehmen weiter mit kostenlosen CO2-Zertifikaten zu versorgen. Mit CBAM gehe die EU zwar das Problem an, dass europäische Betriebe wegen der Klimaschutzauflagen aus der EU abwandern könnten, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Jedoch entstehen damit gleichzeitig neue Unternehmensbelastungen und Rechtsunsicherheit, gerade durch die hochkomplexen Berechnungs- und Nachweismethoden. Im Zollbereich droht zudem gerade für kleine und mittelständische Unternehmen Bürokratie in der Lieferkette", sagte Dercks. Ein "Klimaclub" mit wichtigen Handelspartnern sei die bessere Idee, um internationale Handelskonflikte zu vermeiden.

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